Wir übernehmen für Sie alle Angelegenheiten Rund um den TÜV . Einzelabnahme nach §19.2 Aber natürlich sind auch bei uns Eintragungen nicht möglich die nicht zulässig sind!
Von der normalen HU- bzw. AU-Abnahme, über Eintragungen bis hin zu kompletten Zulassung nach §21 TÜV-Vollabnahme, sowie Schadensgutachten.
Einzelabnahmen sind bei uns ebenso möglich, denn alle nicht werksseitigen Umbauten an einem Fahrzeug bedürfen einer Freigabe durch den TÜV. Zu den meisten Teilen liegen uns diverse Gutachten, Datenblätter und Freigaben vor.
Alle Eintragungen werden selbstverständlich von einem amtlich anerkannten TÜV-Gutachter durchgeführt.
Vor jedem TÜV Besuch unterziehen wir ihr Fahrzeug einer Kontrolle, damit beim keine unerwünschten Probleme auftreten!